Vertrag von Lissabon: Die Werte der Europäischen Union
Die Europäische Union wurde zunächst als wirtschaftliche Union, als Zollunion, gegründet. Damals – im Jahr 1957 – hieß sie Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. Erst mit dem Vertrag von Maastricht, der im Jahr 1993 in Kraft getreten ist, wurde die Europäische Union gegründet und durch sie auch eine politisch ausgerichtete Union. Ab diesem Zeitpunkt finden wir in den weiteren Verträgen nach Maastricht (Amsterdam und Nizza) bereits die erste Benennung von Grundsätzen der Europäischen Union. Erst im Vertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft trat, wird erstmals von Werten gesprochen. Diese sind in Artikel 2 des EU-Vertrages von Lissabon festgeschrieben.
Artikel 2 EUV Vertrag von Lissabon
Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.