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Studierende sitzen lächelnd im Hörsaal

Vertrag von Lissabon: Die Werte der Europäischen Union

Die Europäische Union wurde zunächst als wirtschaftliche Union, als Zollunion, gegründet. Damals – im Jahr 1957 – hieß sie Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. Erst mit dem Vertrag von Maastricht, der im Jahr 1993 in Kraft getreten ist, wurde die Europäische Union gegründet und durch sie auch eine politisch ausgerichtete Union. Ab diesem Zeitpunkt finden wir in den weiteren Verträgen nach Maastricht (Amsterdam und Nizza) bereits die erste Benennung von Grundsätzen der Europäischen Union. Erst im Vertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft trat, wird erstmals von Werten gesprochen. Diese sind in Artikel 2 des EU-Vertrages von Lissabon festgeschrieben.

Artikel 2 EUV Vertrag von Lissabon

Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.

Werte müssen nicht in einem Vertrag stehen. Aber der Vertrag von Lissabon soll auch eine Grundsatzerklärung der Europäischen Union sein und damit festschreiben, wofür sie steht und was „Europa“ ausmacht. Das gemeinsame Europa ist demnach nur nicht nur eine Wirtschaftsunion, sondern setzt sich zur Aufgabe, gemeinsame Vorstellungen von einer demokratischen und freien Gesellschaft zu verwirklichen. Dafür sind die genannten Werte grundlegend und unverzichtbar.

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