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Der Stufenbau der Rechtsordnung – von oben nach unten

Die österreichische Rechtsordnung ist hierarchisch aufgebaut. Diesen Stufenbau kann man sich in Form einer Pyramide vorstellen. Vereinfacht gesagt, stehen an der Spitze dieser Pyramide die wichtigsten Prinzipien unseres Rechtssystems (Baugesetze der Verfassung), auf denen alle weiteren Rechtsvorschriften beruhen. Diesen Vorgaben müssen die jeweils darunter liegenden Rechtsvorschriften entsprechen.

Pyramidenförmige Abbildung, in der die Prinzipien des österreichischen Rechtssystems von unten nach oben wie folgt angeordnet sind: Vollstreckungsakte; Einzelfallentscheidungen; Verordnungen; Bundes- und Landesgesetze; Landesverfassungsrecht; Bundesverfassungsrecht; Unionsrecht; Baugesetze = leitende Verfassungsprinzipien.

Die Gesetze dürfen nicht gegen die Verfassung verstoßen, Verordnungen nicht gegen Gesetze und Einzelfallentscheidungen nicht gegen Verordnungen. Der Beitritt Österreichs zur EU hat dazu geführt, dass auch das primäre und sekundäre Unionsrecht in diesen Stufenbau einzubeziehen sind. Wenn beispielsweise EU-Recht unmittelbar anwendbar ist, geht es dem österreichischem Recht (mit Ausnahme der leitenden Verfassungsprinzipien = Baugesetze der Verfassung) vor. Ein Bescheid ist etwa nicht nur dann rechtswidrig, wenn er gegen ein Gesetz verstößt, sondern auch, wenn er z.B. gegen sekundäres Unionsrecht (etwa eine EU-Verordnung) verstößt.

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