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Person tippt auf Laptop, der auf ihrem Schoß liegt.

Strafmündigkeit – eine Frage des Alters. Nur welches?

Der 13-jährige Schüler Roman hat im Darknet illegal Produkte gekauft. Dabei wurde er von der Polizei erwischt und angezeigt. Was bedeutet das für ihn?

Grundsätzlich kann ein Jugendlicher nach Vollendung des 14. Lebensjahres strafrechtlich für sein Handeln zur Verantwortung gezogen werden. Da Roman 13 ist, gilt er als nicht strafmündig - wenn auch nur knapp.

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